Aktuelle Coronaregularien

Coronaregularien Gedächtniswald Logabirum in Anlehnung an die aktuelle Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)

Bestattungen im Gedächtniswald Logabirum – Unser Hygienekonzept.

  1. Die Teilnehmerzahl der Trauergäste bei einer Bestattung sollte sich auf einen engen Familien- und Freundeskreis beschränken
  2. Die Andachtshütte ist bis auf weiteres nicht zugänglich.
  3. Jede Bank darf mit maximal einem Haushalt besetzt werden.
  4. Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme, insbesondere bei einer Trauerfeier, am Grab und auf dem Parkplatz, verzichtet werden.
  5. Während der Trauerrede und am Grab erlaubt es Ihnen der Platz im Wald, zu jeder Zeit genügend Abstand (vorgeschriebener Mindestabstand 1,50 Meter) halten zu können.
  6. Mit dem Tragen eines medizinischen FFP2, KN 95 oder N 95-Mund-Nasen-Schutzes ist die Einhaltung der Maskenpflicht erfüllt.
  7. Nach der Bestattung soll ein langes Verweilen, insbesondere in Gruppen, im Wald vermieden werden. Eine Begegnung mit einer eventuell nachfolgenden Trauergemeinde soll damit ausgeschlossen werden.
  8. Die Zuwegung zum Andachtsplatz verläuft vom Parkplatz gesehen links der Andachtshütte. Der Rückweg zum Parkplatz verläuft entgegengesetzt.
  9. Die Teilnahme an Gruppenführungen ist nur mit einer Anmeldung auf gedaechtniswald-logbabirum.de oder unter 0491 – 20 349 444 möglich.
  10. Die maximale Teilnehmerzahl bei Gruppenführungen beträgt 25 Personen.
  11. Bei einer Gruppenführung besteht zu jeder Zeit Abstandspflicht.

Gez. Gedächtniswald Logabirum

Stand 05. Januar 2022